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   BSG, 13.01.2014 - B 13 R 281/13 B   

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BSG, 13.01.2014 - B 13 R 281/13 B (https://dejure.org/2014,1111)
BSG, Entscheidung vom 13.01.2014 - B 13 R 281/13 B (https://dejure.org/2014,1111)
BSG, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - B 13 R 281/13 B (https://dejure.org/2014,1111)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 13.01.2014 - B 13 R 281/13 B
    6 Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 S 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfGK 18, 301, 303 ff = NJW 2011, 1497 RdNr 10 ff).
  • BSG, 05.08.2008 - B 13 R 153/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Ausschluss des Rechtsmittels gegen

    Auszug aus BSG, 13.01.2014 - B 13 R 281/13 B
    Damit aber kann auch der Vortrag der Klägerin zu Frage (1) nicht zu einer Revisionszulassung führen, weil er sich lediglich gegen die Kostenentscheidung des LSG richtet (§ 165 iVm § 144 Abs. 4 SGG - vgl Senatsbeschluss vom 5.8.2008 - B 13 R 153/08 B - Juris RdNr 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2014 - L 4 R 2778/13
    Sie beruft sich zur Begründung unter Vorlage der Beschwerdeschrift vom 24. Oktober 2013 auf eine beim BSG unter dem Aktenzeichen B 13 R 281/13 B zur Rechtsfrage, ob § 77 SGB VI gegen die Verordnung 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von 29. April 2004 zur Koordinierung des Systems der sozialen Sicherheit in Verbindung und/oder gegen Artikel 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoße, anhängige Nichtzulassungsbeschwerde und führt ergänzend aus, dass sie die Erschöpfung des Rechtsweges brauche, um dann darüber hinaus entsprechende Schritte beim Europäischen Gerichtshof eventuell einzuleiten.
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